Bürokratischer Zuständigkeitsstreit statt Hilfe für Kinder und Jugendliche
Das so genannten “Teilhabe- und Bildungspaket” wird bisher kaum in Anspruch genommen. Wie befürchtet erweist es sich als ein bürokratisches Monstrum. Das bedeutet, dass es für die Betroffenen undurchsichtig ist und hohe Hürden für die Inanspruchnahme schafft. Auch in Bremen sind die Zuständigkeiten unklar.
Nach dem im Februar 2011 auf der Bundesebene beschlossene “Teilhabe- und Bildungspaket” besteht ab 01. April ein Leistungsanspruch. Dieser beinhaltet eine Kostenübernahme für Tagesausflüge und Klassenfahrten, eine kostenlose Teilnahme am Mittagessen in Schulen, eine Gewährung von Nachhilfe und 10 Euro pro Monat für die Teilhabe an musischen und sportlicher Betätigung sowie 100 Euro pauschal für Schulbedarf. Das betrifft alle Kinder von Empfängern von Arbeitslosengeld II (nach SGB II), Kinder, die Grundsicherung erhalten (SGB XII), Kinder von Wohngeldempfänger/innen und Kinderzuschlagsempfänger/innen sowie Kinder, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Bei der Umsetzung des “Teilhabe- und Bildungspakets” tritt das Problem auf, dass für den Bereich des SGB II das Jobcenter Bremen, während für die Leistungsempfänger/innen nach SGB XII und für das Asylbewerberleistungsgesetz das Amt für Soziales Dienste (örtlicher Träger der Sozialhilfe) zuständig sind. Für Wohngeld und Kinderzuschlag ist die Wohngeldstelle beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa der richtige Ansprechpartner. Bezahlt werden die oben aufgezählten Leistungen aber komplett von der Stadtgemeinde Bremen. Bisher weigert sich das Jobcenter Bremen, eine gemeinsame Behörde der Bundesagentur für Arbeit und der Stadtgemeinde Bremen, die gestellten Anträge zu bearbeiten. Hintergrund ist, dass bisher noch nicht geklärt ist, wie die Kostenübernahme durch die Stadtgemeinde Bremen erfolgt.
Der bremische Senat hat Anfang April 2011 sein Konzept zur Durchführung des “Bildungs- und Teilhabepakets” beschlossen. Der Grundgedanke des Konzepts ist, dass die bedürftige Bürger die “Bildungs- und Teilhabeleistungen” dort beantragen können, wo sie auch ihre andere Leistungen beantragen. Die dazu abweichenden Zuständigkeiten für die Kosten sollten im Hintergrund geklärt werden, ohne die Betroffenen zu beeinträchtigen. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt schon klar, dass die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter noch nicht eindeutig geregelt war. In der Vorlage des Senats heißt es: “Hiermit verbunden nimmt der Senat ebenfalls zur Kenntnis, dass die in Bremen vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen dem Senat und dem Jobcenter Bremen rechtlich zwar nicht abschließend geklärt ist, jedoch wegen der unmittelbar bevorstehenden Aufgabenerfüllung für geboten gehalten wird.” Auf Deutsch will der Senat uns damit sagen, dass Bremen für eine schnelle Umsetzung auf das Jobcenter angewiesen ist. Aber genau hier hakt es.
Dieser Zuständigkeitsstreit wird jetzt doch auf dem Rücken der bedürftigen Bürger/innen ausgetragen. Darin zeigt sich, dass bereits die Konstruktion des sogenannten “Bildungs- und Teilhabepakets” völlig verfehlt ist. Die Bedürfnisse auf ein Leben in Würde werden damit nicht gestillt. Der Ansatz des sog. “Bildungspakets ” kann nicht darüber weg täuschen, dass die Kommunen, also hier die Stadt Bremen, finanziell nicht in der Lage sind, ausreichend Angebote für Kinder und Jugendliche – im Sinne einer sozialen Infrastruktur – bereit zu stellen.
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