Bremen will Mietbegrenzungen in der gesamten Stadt!!!
Rede im Landtag am 16. Mai 2013 zur Mitteilung des Bremer Senats „Bundespolitische Entscheidungen zugunsten von MieterInnen umsetzen! –
(Es gilt das gesprochene Wort*)
Sehr geehrter Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren,
Viele Menschen in Deutschland und so auch in Bremen wissen nicht mehr, wie sie ihre Miete bezahlen sollen. Viele kennen auch Nachbarn, die deshalb schon weggezogen sind oder kennen Freunde oder Bekannte, die von steigenden Mieten betroffen sind. In vielen Orten ziehen aber nicht nur die Mieten stark an. Der Wohnraum wird immer knapper, und viele finden deshalb keine bezahlbare Wohnung mehr.
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat im Dezember ein neues Mietrecht verabschiedet. Allerdings blendet dieses Gesetz die sozialen Realitäten aus. Es leistet keinen Beitrag gegen steigende Mieten und zum Schutz der Mieter. Das Gegenteil ist der Fall. Dieses Gesetz ist kein Mieterschutz, sondern es dient vor allem den Eigentümern. So wird kein soziales Mietrecht begründet.In Bremen muss dieses schlechte Gesetz nun umsetzt werden. Der rotgrüne Senat versucht das Beste aus dem neuen Mietrecht für die Mieterinnen und Mieter zu machen.
Das neue Mietgesetz enthält keine generelle Regelung, die den Schutz vor Mieterhöhungen gegenüber dem vorherigen Rechtszustand verbessert, wie wir das als Bremische Bürgerschaft gefordert hatten. Allerdings eröffnet das Gesetz – allerdings unter strengen Voraussetzungen – die Möglichkeit per Verordnung Mietsteigerungen weiter zu begrenzen. Nach einer solchen Verordnung sind, statt – wie bisher – einer 20% Mieterhöhung alle drei Jahre nur noch eine Erhöhung von 15% zulässig. Voraussetzung für eine solche Verordnung ist, dass nachgewiesen werden kann, dass die Bewohnerinnen und Bewohner nicht ausreichend mit bezahlbaren Mietwohnungen versorgt sind.
In Bremen wollen wir die Verordnung nutzen, um die Mietsteigerungen im gesamten bremischen Stadtgebiet zu begrenzen. Die Knappheit von bezahlbaren Mietwohnungen lässt sich nicht auf einzelne Stadtteile eingrenzen. Der angespannte Wohnungsmarkt und die anziehenden Mieten sind längst ein gesamtstädtisches Problem. Bremische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen vermehrt bis zu 40% ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Das ist besonders hart für diejenigen, die unter 2.000 Euro im Monat verdienen. Hier reden wir von 125.000 Haushalten in Bremen.
Für Bremerhaven braucht keine Verordnung erlassen werden, da Bremerhaven ausreichend bezahlbare Mietwohnungen zur Verfügung hat.
Eine solche Verordnung zur Begrenzung der Bestandsmieten ist ist nur ein Baustein. Weitere Bausteine sind erforderlich. Ein soziales Mietrecht muss nicht nur die Begrenzungen von Mietsteigerungen im Bestand regeln, sondern auch bei Wiedervermietungen. Hier gibt es immer noch keine gesetzlich vorgesehene Kappungsgrenze, so wie es Bremen im Bundesrat mit den anderen rot-grün geführten Bundesländern gefordert hat. Bei Wiedervermietungen schlagen viele Vermieter weiter saftig oben drauf und drehen so an der Preisspirale. Eine weitere Novelle des Mietrechts muss diese Unterlassung der schwarzgelben Regierungskoalition schleunigst korrigieren.
Es reicht aber nicht aus sich allein auf dem Bundesgesetzgeber zu schauen. Als Eigentümer der Gewoba sollten wir darüber nachdenken, eine Selbstverpflichtung einzugehen, beim Auslaufen der Sozialbindung, bei Neuvermietung oder Modernisierung nur maßvoll die Miete zu steigern. So würde die Gewoba Verantwortung für das Mietniveau in Bremen übernehmen. Auch sollten wir über eine Selbstverpflichtung derjenigen nachdenken, die hier in Bremen neu bauen oder modernisieren nicht mehr als 10% der ortsüblichen Mieten zu nehmen.
Nicht zuletzt werden wir das Problem steigender Mieten und Wohnraumverknappung nur in den Griff bekommen, wenn wir ausreichend neue Wohnungen im unterem und mittlerem Marktsegment bauen. Hier kommt es auch darauf an, das beschlossene Programm des sozialen Wohnungsbaus konsequent umzusetzen und zu verstetigen.
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