Sanktionen bei Hartz -IV-Empfänger_innen gehören ausgesetzt! Wir brauchen eine Wunsch- und Wahlfreiheit bei der Arbeitssuche*
Im Landtag wurde heute darüber diskutiert, wie es sein kann, dass es zu den sehr hohen Sanktionen gegenüber arbeitssuchenden Menschen in Bremen kommt. Sanktionen sind meist demütigend, unnötig und kontraproduktiv. Sie stellen das Grundrecht auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Frage.Wir Grüne streiten daher für ein Aussetzen der Sanktionen und fordern endlich eine Wunsch- und Wahlfreiheit bei der Arbeitssuche. Fordern ohne Fördern funktioniert nicht!
Landtagsrede am 19.2.2015 – Thema “Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger_innen im Land Bremen”
(Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
immer mehr Erwerbslosen wird mit Sanktionen das wenige Geld. was sie noch haben, gekürzt. Nicht nur in Bremen, aber zunehmend auch bei uns. Dies, weil sie sich nicht so verhalten, wie es das Jobcenters von ihnen fordert. Sanktionen für Hartz IV Empfänger sind meist demütigend, unnötig und kontraproduktiv. Sie stellen das Grundrecht auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Frage.
Die Anzahl der Sanktionen hat sich in der Stadt Bremen innerhalb von fünf Jahren verdoppelt. Das ist dramatisch, weil die betroffenen Menschen von ihren ohnehin viel zu geringen Regelsatz aufgrund der Sanktion mit noch viel weniger Geld auskommen müssen.
Es ist auch deswegen dramatisch, weil das derzeitige System nicht auf einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit beruht, sondern auf Über- und Unterordnung. Fordern ohne Fördern funktioniert nicht. Der Zwang zur Arbeitsaufnahme ohne Wunsch- und Wahlfreiheit und die Zumutbarkeitsregeln sind falsche Instrumente.
Sanktionen fördern versteckte und zuweilen verschämte Armut, weil es Menschen gibt, die sich nicht trauen zum Jobcenter zu gehen und Hilfe zu beantragen. Hilfen auf die sie einen Rechtsanspruch haben.
Grüne finden, dass das Fördern in den Vordergrund gestellt werden muss. Die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten auf der einen Seite und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite müssen in ein faires und angemessenes Verhältnis gesetzt werden. Das ist derzeit nicht der Fall.
Wir Grüne haben daher in Berlin längst eine grundlegende Reform der Sanktionen gefordert. Die Rechte der Arbeitssuchenden müssen durch eine Gesetzesreform gestärkt werden. Hier sind CDU und SPD in Berlin in der Pflicht. Bis dies erfolgt, streiten wir Grüne weiter für ein Aussetzen der Sanktionen.
In Bremen, aber auch in den anderen Kommunen, werden die meisten Sanktionen verhängt wegen Konflikten um Meldetermine.
So kommt es – nur zum Beispiel vor – das gelbe Scheine bei Krankmeldungen vom Arbeitsvermittler nicht anerkannt werden. (Stattdessen wird gefordert, dass zusätzlich vom Arzt eine extra Bescheinigung darüber vorliegen muss, dass derjenige tatsächlich krank im Bett lag. Bis das erfolgt, wird sanktioniert.) Oder aber, das höre ich oft, dass während des Zeitraums der eingegangenen Krankmeldung zu einem neuen Termin seitens des Jobcenters eingeladen wird. Das ist absurd. Solche Sanktionen gehören auf dem Prüfstand! Da müssen wir handeln.
Zumal es längst kein offenes Geheimnis mehr ist, das Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler auf Vorgabe des Bundesministeriums entsprechende Zielvorgaben, wie bspw. höhere Vermittlungsquoten einzuhalten haben. So hat das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium in seinem Aufruf bereits 2009 öffentlich darauf aufmerksam gemacht, dass vielfach Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler zu verstärkten Sanktionen greifen, weil sie meinen, so die Zielvorgaben erreichen zu können.
Der Rot-Grüne Senat hat in seiner Antwort angekündigt, zu prüfen, worauf der hohe Anteil der Meldeversäumnisse zurückzuführen ist. Wir erwarten, dass der Senat nach dieser Prüfung, alles in seiner Macht stehende tut, damit diese unnötigen Sanktionen deutlich reduziert werden.
Sowohl durch meine Assistenztage bei Arbeitslosen- und Sozialberatungsstellen als auch durch persönliche Begleitungen kann ich bestätigen, dass Arbeitssuchende angehalten werden, sich oft bei Leiharbeitsfirmen zu bewerben. Auch kann ich bestätigen, dass insbesondere die “echten” Langzeitarbeitslosen, also die die als “nicht-marktnah” gelten, überhaupt gar keine Vermittlungsangebote bekommen.
In Bremen sind wir als Sozialpolitiker_innen aktiv geworden. Wir haben in der Sozialdeputation im Oktober 2014- auf meine Initiative hin – beschlossen, dass diesen Langzeitarbeitslosen im Rahmen der Joboffensive mehr Chancen eingeräumt werden. Und das Element der Freiwilligkeit gestärkt wird.
Um es klarzustellen: Es geht uns Grünen nicht darum, dass Arbeitslose sich in Zukunft faul zurücklehnen können.
Es geht uns vielmehr darum, dass in Zukunft viel weniger Sanktionen verhängt werden dürfen. Die Fähigkeiten und Vorschläge der Einzelnen müssen bei der Arbeitssuche beachtet werden. Das ist jetzt schon gesetzlich möglich. Und muss jetzt in der Tat auch gemacht werden. Das würde unserer Vorstellung auf ein menschenwürdiges Grundrecht auf Existenzsicherung und Teilhabe ein gutes Stück näher bringen.
Aber nochmal: Die Flut der Sanktionen hier in Bremen muss eingedämmt werden!
****
Zweiter Redebeitrag.
Ich finde, wir müssen auch darüber reden, was zumutbare Arbeit ist.
Sanktionen werden auch häufig verhängt, weil Pflichten aus der sogenannten „Eingliederungsvereinbarung“ nicht erfüllt werden, zum Beispiel die Anzahl der abzugebenden Bewerbung nicht eingehalten wird. Hier muss – neben dem grundsätzlich einzuräumenden Recht des Arbeitssuchenden auf Wunsch- und Wahlfreiheit – auch hinterfragt werden, ob die abzugebenden Bewerbungen aufgrund mangelnder Stellen einfach nicht eingehalten werden kann?
Ein weiterer häufiger Grund für Sanktionen besteht darin, dass die Arbeitsaufnahme aus – durch aus sehr nachvollziehbaren Gründen – verweigert wird. Z. B. dann, wenn in Leiharbeit oder Mini-Jobs vermittelt wird und dabei der Lohn unterhalb des ortsüblichen oder tariflichen Entgelts liegt. Auch hier muss eine Gesetzesreform her, liebe CDU und SPD in Berlin, damit in diesen Fällen in der Zukunft keine Sanktionen verhängt werden.
Sowohl durch meine Assistenztage bei Arbeitslosen- und Sozialberatungsstellen als auch durch persönliche Begleitungen kann ich bestätigen, dass die Arbeitssuchenden angehalten werden, sich vor allem bei Leiharbeitsfirmen zu bewerben. Auch kann ich bestätigen, dass insbesondere die „echten“ Langzeitarbeitslosen, also die Menschen, die als „nicht arbeitsmarktnah“ gelten, so gut wir keine Vermittlungsangebote bekommen.
Dass es überhaupt möglich ist, Jugendlichen, die unter 25 Jahre alt sind, zu sanktionieren, finden wir ebenso wie Sie, Frau Bernhard, eine Riesenschweinerei. Diese Regelung, die unter der letzten Schwarz-Roten Regierung im Berlin eingeführt worden ist, können wir aber leider nicht in Bremen und nur für Bremen abschaffen.
Wir Grüne haben daher die derzeitige Bunderegierung aufgefordert, dass verschärfte Sanktionsinstrumentarium für Menschen unter 25 abzuschaffen. Es kann nicht angehen, dass Jugendlichen bei einmaliger Pflichtverletzung für drei Monate der Regelsatz gestrichen wird. Ich bin allerdings sehr skeptisch, dass die Koalition im Bund hier im Rahmen der jetzigen Hartz – IV-Reform zugunsten der Jugendlichen noch was bewegen will.
Vielen Dank fürIhre Aufmerksamkeit.
Leave A Comment