Fahndung nach THC im Blut. Die Cannabiene hilft!
Liebe Leute,
ich bereite die nächste Bürgerschaftssitzung im August vor. Ich suche Personen, die in die großangelegte Drogenkontrolle vom 10.-13. Mai 17 in Bremen geraten sind. Ich wünsche mir, jemanden zu finden, der oder die genau in diese Kontrolle geraten ist. Mit dir will ich darüber reden, wie es dir dabei ergangenen ist. Darüber, welche Erfahrungen du gemacht hast, welche Konsequenzen aus deiner Sicht erforderlich sind. Zum Beispiel: Muss der Gesetzgeber den Wert von THC im Blut anheben? Das ist ein Thema, was mir besonders wichtig ist.
Deshalb habe ich Fragen an die Bremer Regierung gestellt, die ich für Euch übers Parlament eingereicht habe. Zur Erklärung: Ich darf bei Fragen in der Fragestunde leider immer nur drei Fragen stellen, mehr sind schriftlich nicht erlaubt. Mündlich live im Plenarsaal. Dann mehr. Falls Euch was dazu einfällt, immer her damit: susannewendland.mdbb@posteo.de
Eure Bloggerin aus der Bürgerschaft!
Hier meine Fragen für die Stadtbürgerschaft im August (Drsnr. Frage 1), die im Plenarsaal am 22.8.17 beantwortet werden.
Anfrage in der Fragestunde der Abgeordneten Susanne Wendland
THC im Blut bei Verkehrskontrolle durch Bremer Polizei
Ich frage den Senat:
1. Wieviele Personen mussten sich bei der groß angelegten Drogenkontrolle vom 10.-13.5.17 in Bremen einer Blutabnahme unterziehen?
2. Wie hoch war bei diesen Personen der durch die Blutkontrolle nachgewiesene aktive THC-Wert, bitte aufschlüsseln nach Personen, die 1.) mutmaßlich aktuell unter Rausch standen oder aber 2.) fahrtüchtig waren?
3. Mit welchen rechtlichen und/ oder juristischen und/oder gesetzlichen Begründungen wurden wie vielen von diesen unter 2.1.) genannten Personen auf Grund einer sogenannten Drogenfahrt der Führerschein bereits entzogen bzw. steht ein Führerscheinverlust noch aus?
Susanne Wendland
Und die Anfrage für den Landtag (Drucksache Frage 2), am 24.8.17:
Anfrage in der Fragestunde der Abgeordneten Susanne Wendland
High am Steuer? – THC-Grenzwerte im Blut anheben
Ich frage den Senat:
2
1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass Menschen, die aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren dürfen und fahrtauglich sind, nach Drogenkontrollen im Straßenverkehr von Verkehrssperren ausgenommen sind?
2. Ist der Senat im Rahmen seiner Bemühungen zur Legalisierung von Cannabis bereit, sich über bundespolitische Maßnahmen (z.B. Bundesratsinitiative) dafür einzusetzen, dass der in Deutschland sehr niedrige THC-Grenzwert bei Strassenverkehrskontrollen (wie z.B. bei der großangelegten Drogenkontrolle in Bremen 10.-12. 5.17 in Bremen) heraufgesetzt wird, um der Diskriminierung und Ungleichbehandlung im Vergleich zu Alkoholkontrollen im Straßenverkehr entgegen zu wirken?
3. Wenn ja, ist der Senat bereit – wissenschaftlichen Untersuchungen folgend – sich dafür einzusetzen, dass der THC Grenzwert von 1 Nannogramm/Milliliter Blutserum auf 5 Nannogramm/Milliliter Blutserum heraufgesetzt wird?
Susanne Wendland
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