Totalüberwachung wird konkret. Neues Polizeigesetz liegt vor.
Das Bremische Polizeigesetz wird geändert. Begründet wird das mit einem Schreckensszenario – ich zitiere aus der Vorlage für die Innendeputation (10.1.18) – mit „dauerhaft erhöhter Anschlaggefahr.“ Es folgt der Hinweis, dass Bremen ein Zentrum der „salafistischen und radikalislamischen Szene“ in Deutschland sei. Mehr Überwachung soll deshalb her, die Polizei erhält neue Befugnisse, „insbesondere der Telekommunikationsüberwachung“.
Was heißt das?
Bremen legitimiert noch mehr heimliche Eingriffe in die Telekommunikation. Also wird noch mehr abgehört, überwacht, aufgezeichnet und geortet. Auch Fußfesseln gehören dazu. Weiter macht sich Bremen auf, die Videoüberwachung auf immer mehr öffentliche Bereiche auszuweiten – etwa wichtige Versorgungsanlagen für Gas, Wasser und Strom oder bedeutende Amtsgebäude und Orte mit großer symbolischer Bedeutung.
Der Preis dafür ist hoch. Für mich zu hoch. Denn unsere Grundrechte werden massiv eingeschränkt. Die körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person. Die Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Und die Versammlungsfreiheit.
Wie läuft das konkret? Ein Beispiel.
Gerate ich ins Visier der Ermittler, installieren sie in meinen Geräten Überwachungssoftware, den Staatstrojaner. Und alles, was ich mit meinem Rechner mache, liegt dann offen. Meine gesamte Kommunikation, aber auch jede Bestellung bei amazon. Unzählige Menschen geraten so in den Blick der Ermittler. Ohne, dass sie es wissen.
Laut Bundesverfassungsgericht darf die Überwachung aber nur sein, wenn eine gegenwärtige Gefahr für „Leib und Leben einer Person“ besteht. Die Ermittler aber agieren präventiv – und so frage ich mich, ob die geplante Änderung des Polizeigesetzes überhaupt verfassungskonform ist. Nur das Ziel der Verhinderung bevorstehender Straftaten darf im Polizeirecht Anlass der Überwachung sein. Die Bremer Polizei würde sich also in Aufgaben und die Kompetenz des Bundes einmischen. Die Bremer Strafrechtlerin Prof. Ingeborg Zerbes fordert deshalb keine weitere strafrechtsvorverlagernde Gesetzgebung. Auch Frau Zerbes sieht die geplante Novelle mehr als kritisch.
Die Änderung des Polizeigesetzes wird eine Mehrheit in der Bremischen Bürgerschaft finden. Aufgeweicht aber werden rechtsstaatliche Prinzipien. Unsere freiheitliche Gesellschaft wird mehr und mehr aufgegeben – worauf genau die Terroranschläge zielen.
Und was sagt die Bremer Datenschutzbeauftragte Dr. Imke Sommer? Auch Sie hat gegen die Änderungen erhebliche Bedenken, auch weil in der Novelle die Bezeichnung „terroristische Straftat“ auftaucht. Im Polizeirecht bisher unbekannt und im Strafgesetzbuch bisher nicht definiert. Frau Sommer ist der Auffassung, dass bevor im Polizeigesetz diese schwer zu definierende Begrifflichkeit auftaucht, diese im Strafgesetzbuch stehen müsse. Und dort definiert sein muss. Fettgedruckt ist in der Stellungnahme von Frau Sommer zu lesen: „Entgegen der Forderung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich der Gesetzentwurf zum BremPolG (Bremisches Polizeigesetz, Anm. d.V.) bei der Schaffung der Überwachungsbefugnisse nicht auf die Zielsetzung der Abwehr von Straftaten mit terroristischem Hintergrund“.
Meine Kritik an der geplanten Änderung bleibt also. Es ist der Versuch, freiheitliche Grundrechte einzudämmen und dient dazu, die Überwachung in unserem Bundesland zu stärken.
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[…] Stellungnahme von Susanne Wendland, Mitglied der Bremer Bürgerschaft http://www.susanne-wendland.eu/2018/01/totalueberwachung-wird-konkret-neues-polizeigesetz-liegt-vor/ Informationen zu QuellenTkÜ: https://www.hessentrojaner.de/ […]