Wohnungswechsel für TransferleistungsempfängerInnen erleichtern
Wer Hilfeleistungen wie etwa Kosten der Unterkunft (Übernahme von Miete und Heizkosten) erhält und umziehen will, muss sich – so sieht es der bundesgesetzliche Weg vor – erst eine Wohnung suchen, sich vom Jobcenter oder dem Amt für Soziale Dienste eine Genehmigung für den Wohnungswechsel holen, uns erst dann kann ein Mietvertrag unterschrieben werden. Wer aber eine Wohnung ohne diese Bescheinigung mietet, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten, auch wenn die Miete für die neue Wohnung unterhalb der Mietobergrenze liegt. Bis allerdings ein Genehmigungsbescheid vorliegt, kann einige Zeit ins Land gehen, und angesichts des engen Wohnungsmarkts gerade im Bereich preiswerter Wohnungen, kann die Wohnung dann schon anderweitig vermietet sein.
Deshalb frage ich aktuell den Senat nach Lösungen für dieses Problem, weil die gesetzlichen Bestimmungen absurd und nicht hilfreich sind. Hier geht es zu meiner Frage in der Fragestunde, die am 12. November in der Stadtbürgerschaft vom Senat beantwortet wird.
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