Läuft: 25% Sozialwohnungsquote im Neubau
Hier folgt ein Kommentar bzw. mein Redebeitrag zu einem Antrag der Fraktion Die Linke Antrag, die vor einem Jahr ein “Programms zum Ankauf von Belegungsbindungen“ gefordert hat. Dieses Anliegen wurde auch in der Deputation für Soziales beraten und heute wurde im Landtag diskutiert.
Das derzeitige Wohnraumförderprogramm ist ein Rot-Grüner Erfolg: 700 neue Sozialwohnungen
Der Senat hat mit dem beschlossenen Wohnraumförderprogramm 2012/2013 einen ersten und zudem richtigen Schritt gemacht um neuen Wohnraum für Bremen zu schaffen. Von den 700 zu fördernden Wohneinheiten sind bereits 650 Förderkontingente durch Anträge und Ausschreibungen vergeben und erste Grundsteinlegungspartys stehen an, und wir werden das Wohnraumförderprogramm fortsetzen.
Kein Kniefall vor der privaten Wohnungswirtschaft – 25% Quote wird forgeführt!
25% von den in Zukunft entstehenden Neubauwohnungen sind Sozialwohnungen, d.h. sie unterliegen einer Mietpreisbindung – also 6,50 Euro pro qm im Neubau – und sie unterliegen einer Belegungsbindung, d.h. Menschen mit B-Schein Berechtigung haben Zugang zu diesen Wohnungen. So entstehen im ersten Schritt 700 neue Sozialwohnungen.
Rot-Grün hat sich von der Fraktion der Linken nicht beirren lassen – diese hatte bereits vor einem Jahr das Scheitern des Sozialen Wohnungsneubaus voraussehen wollen. Dies ist mit Nichten der Fall. Im Gegenteil: Rot-Grün hat an dem Ziel der 25% Quote festgehalten. Anders als die Fraktion Die Linke haben wir Grüne die private Wohnungswirtschaft nicht aus der Verantwortung gelassen und dem Programm und seiner Ausrichtung Zeit gelassen, sich zu entfalten. Im Rahmen des Bündnisses für Wohnen sind wir mit Bauherren und Investoren in einen Dialog getreten. Trotz anfänglicher Widerstände bei großen Teilen der Wohnungswirtschaft ist es gelungen, die angestrebte Anzahl an Sozialwohnungen durchzusetzen.
Wohnraumförderung wirkt beim Neubau erst mittelfristig, wir müssen am Bedarf entlang aber auch im Bestand handeln
Es ist allgemein bekannt: Der Bestand an Sozialwohnungen verringert sich aufgrund auslaufender Mietpreisbindungen mit Belegrecht.
Allerdings, die Fakten sprechen für sich: verfügte Bremen im Jahr 2010 noch über 10.400 Wohnungen mit Bindungen, werden es 2020 – trotz durch das Wohnraumförderprogramms hinzukommenden Sozialwohnungen – nur noch ca. 5.100 im Land Bremen sein.
Das Wohnraumförderprogramm zielt auf die Erhöhung von bezahlbarem Wohnraum im Neubau! Bevor dieser bezahlbare Wohnraum auch tatsächlich auf dem Markt und damit bei den Menschen ankommt, geht noch viel Wasser die Weser runter.
Teilweise – so das vorherrschende Mantra- besteht die Hoffnung, dass Wohnungen, die aus den Belegbindungen fallen, weiterhin zu niedrigen Mieten angeboten werden und es in bestehenden Mietverhältnissen zu keinen Mieterhöhungen kommt. Das mag in der Vergangenheit richtig gewesen sein. Angesichts der aktuellen Lage auf dem bremischen Wohnungsmarkt bestehen aber erhebliche Zweifel, dass es so bleiben wird.
Hinzu kommt, dass neben dem Mietpreis auch von Bedeutung ist, wer! darüber entscheidet, wer! in die Wohnung hinein darf. Auf diese beiden Faktoren hat das Land Bremen in Zukunft bei diesen Wohnungen keinen Einfluss mehr.
Aus sozialpolitischer Sicht brauchen wir auf der einen Seite ausreichend bezahlbaren Wohnraum für alle die diesen benötigen. Auf der anderen Seite müssen wir für bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie für wohnungslose Menschen und Flüchtlinge, die sich nicht allein auf dem Wohnungsmarkt mit Wohnungen versorgen können, mehr Wohnungsangebote schaffen, die im direkten Zugriff der Kommunen liegen.
Wir werden das Wohnraumförderprogramm fortsetzen. Wir bleiben bei der 25% -Sozialwohnungsquote. Aber, wir brauchen auch Maßnahmen, die über den Neubau hinausgehen. Eine Maßnahme könnte in der Verlängerung von Belegungsrechten oder Ankauf von Belegungsrechten, wie es z.B. die Stadt Aachen und auch Hamburg machen bestehen. Das ist aber teuer, gerade aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes.
Der Senat ist nun am Zug aufzuzeigen, wie hoch der künftige Bedarf an Sozialwohnungen ist. Dies tut er über die gerade laufende Wohnraumbedarfserhebung (GEWOS II). Dies ist gerade vor dem Hintergrund des Zustroms an Flüchtlingen und aufgrund der hohen Armutsrisikoquote in Bremen dringend. Wenn wir das wissen, müssen wir diskutieren, welche Instrumente sinnvoll und bezahlbar sind, um weiterhin bezahlbaren Wohnraum anzubieten.
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