Bremer Senat bleibt unbeweglich, den THC-Grenzwert anzuheben. #Blog aus dem Plenarsaal
High am Steuer?!
Dazu habe ich gerade in Sachen der Drogenkontrollen im Plenarsaal Fragen an den Senat gestellt. Unter anderem, ob er eine Chance in Bremen sieht, den Grenzwert von 1 Nanogramm/ Milliliter Blutserum auf 5 ng/ml Blutserum anzuheben. Wie es in anderen EU Staaten bereits alltägliche Praxis ist. Colorado in den Staaten hat nach der Legalisierung von Cannabis sogar 10ng/ml Blutserum festgelegt. Diese Werte gelten z. B. in der Schweiz verbindlich auch für Taxi oder Busfahrer.
Der Senat lehnt das ab. Und will auch keine Initiative im Bundesrat starten, damit die entsprechenden Bundesgesetzte geändert werden können.
Bremer Senat bleibt unbeweglich
Es bleibt also dabei, wer bei einer Kontrolle über dem Grenzwert von 1 ng/ml liegt, muss mit Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und Fahrverbot rechnen. Das ist teuer, stressig und langwierig. Im Durchschnitt kostet es die Betroffenen 3.000 Euro. Und es dauert im Durchschnitt zwei Jahre, bis die Betroffenen durch alle Urin-, und Psychotest durch sind. Und nachgewiesen haben, dass sie dauerhaft drogenfrei waren.
Klar ist, wer besoffen oder bekifft Auto fährt, hat auf den Straßen nichts zu suchen.
Nur: Der analytische Grenzwert ist noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar, obwohl der Konsument fahrtauglich ist. Das liegt daran, dass sich THC nur langsam im Blut abbaut. Deshalb schlägt die Bundesgrenzwertkommission der Bundesregierung auch einen Grenzwert von 3ng/ml Blutserum vor. Für mich noch zu wenig, aber immerhin.
Über 100 Betroffenen zur Blutabnahme genötigt
Ich erinnere noch mal an die groß angelegte Drogenkontrolle vom 9.-11.17 Mai diesen Jahres in Bremen. Dort wurden laut einer Nachfrage von mir bei 101 Personen Blutentnahmen angeordnet. Bei 70 Blutentnahmen erfolgt ein “positiver” THC-Nachweis. Nach Aussage des Senats lag der durchschnittlich nachgewiesene THC-Wert bei 4,8 ng/ml Blutserum. Wie viele der Betroffen ihren Führerschein abgeben mussten, darüber hat der Senat leider keine Auskunft gegeben. Fest steht aber: Für die, bei denen ein THC-Wert über 1 ng/ml Blutserum nachgewiesen wurde, beginnt nun die ganze Torture. Bis sie ihren Lappen wieder haben.
Und übrigens: Wer aus medizinischen Gründen Hanf auf Rezept bekommt und bei einer Drogenkontrolle weit über dem Grenzwert liegt, der darf weiter fahren, wenn er sein Attest vom Arzt auf Tasche hat.
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1 Comment
Wie dumm ist denn so eine Regelung?
Der ein oder andere wird sich dann denken,
“dann ist es ja egal ob ich nüchtern bin(zB gestern abend geraucht)oder frisch konsumiert habe, denn behandelt werde ich immer gleich schlimm”