*Stark! Suse wählen. *5 Stimmen für Platz 11 – Liste 3
YeeeeeHa! Es ist soweit. Heute ging meine grüne Postkarte in den Druck. Und das ist auch gut so und gewollt, denn schließlich geht es bei der kommenden Bürgerschaftswahl im Wonnemonat Mai nicht ohne Eigenwerbung! Deshalb heißt es: Susanne Wendland wählen für starke Grüne. 5 Stimmen für Listenplatz 11.
Bei der kommenden Landtagswahl wird zum ersten Mal in Bremen das neue Wahlrecht angewendet hat. Zustande kam das neue Wahlrecht aufgrund eines Volksbegehrens im Jahr 2006, welches ca. 65.200 Bürger/innen im Land Bremen erfolgreich erwirkten. Im Mai haben alle Wahlberechtigten erstmals die Möglichkeit fünf Stimmen zu vergeben.
Das veränderte Wahlrecht sorgt aber nicht nur für Veränderungen bei den Wähler/innen, sondern auch bei den Parteien und bei deren Kandidaten/innen. Obwohl ich mich zwar zum ersten Mal für eine Landtagswahl bewerbe ist meine Kandidatur eine Herausforderung. Mit Listenplatz 11 bin ich die erste Neueinsteigerin auf der grünen Bürgerschaftsliste. Das ist parteimäßig betrachtet ein super Erfolg, denn immerhin sind vor mir auf der Liste nur etablierte Abgeordnete und der Sprecher des Schwachhausener Beirats zu finden. Damit es mir aber tatsächlich gelingt, in die Bürgerschaft zu kommen, bin ich sehr wahrscheinlich auf Personenstimmen angewiesen.
Warum? Etwas Neues, wie das Wahlrecht, hat nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Einer der Nachteile besteht vor allem für Kandidaten/innen, die zum ersten Mal kandieren und in der Stadt noch nicht bekannt sind. Den wen man/frau kennt, denn wählt man/frau.
Für die Stimmenvergabe gibt es mehrere Optionen: fünf Personenstimmen verteilt auf mehrere Parteien (panaschieren); fünf Stimmen verteilt auf mehrere Personen einer Partei (kumulieren), fünf Stimmen für nur eine Partei; fünf Stimmen für nur eine Person. Meine favorisierte Option ist: Alle fünf Stimmen für Listenplatz 11 von Bündnis 90/Die Grünen.
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